Elterngeld aufstocken amt

Bei einem geringen Ausgangsverdienst reicht das Elterngeld oftmals nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken. In diesem Fall ist eine. 1 › Blog › Ratgeber › Familie. 2 Eltern können Anspruch auf Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr erwerbstätig sind oder auf eine Teilzeit-Stelle wechseln. 3 Ja, Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld oder Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, Leistungen. 4 Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen. 5 Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel: Kindergeld. Elterngeld. Unterhaltsvorschuss des Jugendamts. Renten. Wichtig: Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen. 6 Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer. 7 Daraus ergibt sich das monatliche Einkommen. Anhand dessen wird das Netto-Einkommen berechnet. Maximal Euro des eigenen Einkommens werden für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Dann bekommt man den Höchstsatz von Euro Elterngeld. Als Elterngeld bekommt man zwischen 65 und 67 % des Nettoeinkommens. 8 Wer Elterngeld bekommen kann: Elternpaare. Getrennt Erziehende. Alleinerziehende. Adoptiv- und Adoptionspflegeeltern. Ausländische Eltern. Großeltern und andere Verwandte. Pflegeeltern. Verwitwete und Waisen. 9 Das Basiselterngeld beträgt ,25 Euro (das sind 84,5 % des wegfallenden Netto-Einkommens). Außerdem bekommt die Familie Sozialhilfe. Der Elterngeld-Freibetrag wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Er beträgt Euro, weil das Einkommen vor der Geburt höher war als Euro. Das übrige Elterngeld wird auf die Sozialhilfe angerechnet. elterngeld nach arbeitslosengeld 1 10