Anfallende mehrarbeit ist mit dem gehalt abgegolten Allerdings muss dafür eine konkrete Zahl an Überstunden beziehungsweise eine Prozentzahl vertraglich benannt werden. Arbeitnehmer dürfen dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. 1 › › Arbeit und Karriere › Arbeitszeit › Überstunden. 2 Ihr Arbeitgeber darf nur so viele Überstunden nicht gesondert bezahlen, wie die Mehrarbeit das übliche Maß nicht überschreitet. Als Faustformel gelten dabei. 3 „Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn. 4 Wie viele Überstunden pro Woche oder pro Monat als „mit dem Gehalt abgegolten” gelten dürfen, ist nicht pauschal festgelegt – es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Ob Arbeitnehmer durch eine vertragliche Regelung übermäßig benachteiligt werden, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. 5 Nachfolgend geht es um die Frage, inwieweit eine Regelung in einem Arbeitsvertrag möglich ist, dass mit dem gezahlten Gehalt angefallene Überstunden abgegolten, sprich „bereits mitbezahlt“ sind. 6 Etwaig anfallende Überstunden sind mit der vereinbarten Monatsvergütung abgegolten.“ finden sich in fast jedem Arbeitsvertrag. 7 Er bezog ein monatliches Bruttogehalt von Euro bei einer Stunden-Woche. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass mit dem Gehalt monatlich zehn Stunden Mehrarbeit bereits abgegolten sind. 8 In vielen Fällen finden sich insbesondere bei hohen Gehältern arbeits- oder tarifvertragliche Abgeltungsklauseln, nach denen etwaige Überstunden vollständig oder teilweise mit dem Gehalt abgegolten sind. Dadurch ist auch ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung ausgeschlossen. [5]. 9 Die weitverbreiteten pauschal gefassten Überstundenklauseln, nach denen Mehrarbeit mit dem Grundgehalt abgegolten ist, halten einer Inhaltskontrolle regelmäßig nicht mehr stand und sind unwirksam. Eine wirksame Klausel muss eindeutig erkennen lassen, wie viele Überstunden in welcher Höhe vergütet werden. [4]. überstunden mit gehalt abgegolten trotzdem freizeitausgleich 10