Vol freiberufliche leistungen sind an solche Bewerber zu vergeben, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrungen verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung bieten. Die Aufträge sollen möglichst gestreut werden. 1 Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ist nicht an die VOL/A gebunden, vgl. § 1 Satz 2 Spiegelstrich 2 VOLA. Für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte enthält. 2 Danach sind die deutschen öffentlichen Auftraggeber angewiesen, Leistungen der genannten Berufsgruppen grundsätzlich nicht nach VOL/A, sondern entsprechend den. 3 Um eine freiberufliche Leistung handelt es sich immer dann, wenn der Auftraggeber einen entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen schließen. 4 Amtliche Erläuterung zu § 1 VOL/A § 1 Die VOL/A ist nach dem Wortlaut des § 1 für alle Lieferungen und Leistungen anzuwenden, die nicht Bauleistungen oder freiberufliche Leistungen sind (z. B. aufgrund von Kauf-, Werk-, Werklieferungs-, Miet- und Leasingverträgen). § 1 erster Spiegelstrich. 5 Die VOL wurde vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossen. Sie dient der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien. [1] Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung der Vergabeordnungen 2 Rechtscharakter 3 Inhalt und Aufbau Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A). 6 Teil A regelt allgemeine Bestimmungen für den Ablauf des Vergabeverfahrens. Die VOL gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die weder Bauleistungen noch freiberufliche Leistungen sind und die nicht einem besonderen Vergaberechtsregime unterfallen, wie z.B. im Sektorenbereich. 7 Sie ersetzt seit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts die EG-VOL/A sowie die frühere Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Der erste Abschnitt des Teils A der VOL erfasst allein die nationalen Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen. 8 Um eine freiberufliche Leistung handelt es sich immer dann, wenn der Auftraggeber einen entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen schließen will, der im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Bieter in Form von juristischen Personen agieren. 9 § 1 - Anwendungsbereich § 2 - Grundsätze § 3 - Arten der Vergabe § 4 - Rahmenvereinbarungen § 5 - Dynamische elektronische Verfahren § 6 - Teilnehmer am Wettbewerb § 7 - Leistungsbeschreibung § 8 - Vergabeunterlagen § 9 - Vertragsbedingungen § 10 - Fristen § 11 - Grundsätze der Informationsübermittlung § 12 - Bekanntmachung, Versand von . freiberufliche leistungen direktvergabe 10 vol/b 12