Ab wie viel tage braucht man eine krankmeldung Arbeitgeber haben nach dem Gesetz das Recht, vom erkrankten Arbeitnehmer bereits. 1 Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung. 2 Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung ohne Grund ein Attest über die Arbeitsunfähigkeit verlangen. 3 Dementsprechend braucht man auch bereits für einen Tag eine Krankmeldung. Eine Krankmeldung reicht nach dem 3. Tag gemäß Arbeitsrecht nicht mehr aus. Spätestens. 4 Obacht: Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist von Kalendertagen und nicht von Werktagen die Rede. Besteht in Ihrem Arbeitsverhältnis die Regelung, dass Sie am dritten Tag die Krankmeldung mit einem Krankenschein belegen müssen, haben Sie diese, bleiben Sie ab Freitag zuhause, allerspätestens am Montag einzureichen. 5 Erkrankt der Arbeitnehmer hingegen an einem Mittwoch, ist der dritte Krankheitstag der Freitag. Sind Samstag und Sonntag keine Arbeitstage, ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die Krankschreibung erst am Montag vorlegt. Der Arbeitgeber hat das Recht, schon früher ein ärztliches Attest zu verlangen. 6 Krankmeldung: Kann man drei Tage zuhause bleiben? Gleiches gilt, wenn Sie noch mitten in der Probezeit sind und Sorge haben, Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. 7 Eine Krankmeldung ist nach § 5 EntgFG im Normalfall nach drei Kalendertagen einzureichen. Allerdings kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, auch schon nach einem Tag verlangen. Laut Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes von November (5 AZR /11) ist für eine solch frühe Einforderung des Attests kein. 8 Gegen eine Krankmeldung sollten Sie sich in solchen Fällen immer dann entscheiden, wenn Sie gerade eine schwierige Phase im Unternehmen durchmachen und besonderes Engagement zeigen möchten. Ab. 9 Ab dem 1. Januar informiert stattdessen die Krankenkasse den Chef elektronisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Jährlich werden laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. krankmeldung ab 3. tag 10