Kasko betriebsschaden anhänger Vollkasko | Muss der Versicherer für Schäden aufkommen, die zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ent stehen? Entscheidend ist hier, ob es sich um einen Betriebs-. 1 In der Vollkaskoversicherung ist der Unfallschaden versichert, ein Betriebsschaden in aller Regel nicht. Kein Wunder also, dass darüber. 2 Bei einer Kollision zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (Wohnwagen) liegt ein Unfall im Sinne des § 12 AKB vor, so dass ein Entschädigungsanspruch aus der. 3 Für Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger besteht ein Risikoausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung. Insoweit liegt kein Unfall im. 4 Demnach muss die Versicherung dann nicht zahlen, wenn Zugfahrzeug und Anhänger bei normalem Betrieb kollidieren (Betriebsschaden), z.B. wenn der Lenker eines Gespanns zurückschiebt und dabei Pkw und Anhänger zusammenstoßen. Anders jedoch, wenn ein Ereignis von außen eine Gefahr auslöst. 5 Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben. Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger. Verwindungsschäden. 6 Zugfahrzeug kollidiert mit eigenem Anhänger Lange war umstritten, ob ein Zusammenstoß zwischen einem Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) und dem daran angehängten Anhänger ein Betriebsschaden ist oder ein kaskoversicherter Unfallschaden (zur Abgrenzung siehe auch Ausgabe 2/, Seite 12). 7 Zugfahrzeug und Anhänger in der Vollkaskoversicherung: Bei einer Kollision zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (Wohnwagen) liegt kein Betriebsschaden vor, sondern ein Unfall im Sinne des § 12 AKB, so dass ein Entschädigungsanspruch aus der Fahrzeugversicherung besteht. 8 Der durchschnittliche VN sieht Pkw und Anhänger nicht als eine technische Betriebseinheit an. Es handelt sich um einen Unfallschaden und nicht um einen unversicherten Betriebsschaden. Später ist in die o.a. Klausel der Satz 2 betr. gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug eingeführt worden. 9 | Vollkasko: Betriebsschaden Kollision Zugfahrzeug mit eigenem Anhänger. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in nahezu allen Kaskoverträgen enthaltene Klausel wirksam ist, wonach die Kollision des Zugfahrzeugs mit dem eigenen Anhänger ein nicht versicherter Betriebsschaden sei. anhänger versicherung 10