Für was ist das arbeitsgericht zuständig Hiernach sind die Arbeitsgerichte im sog. Urteilsverfahren zuständig für. 1 Kündigungsschutzklagen · Anfechtung von Auflösungsverträgen · Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungen · Gehaltsansprüche. 2 Die Arbeitsgerichte sind die erste Instanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie. 3 Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten. 4 Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. 5 Die Arbeitsgerichte sind die erste Instanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten vom. 6 Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte. Kündigungsschutzklagen. Anfechtung von Auflösungsverträgen. Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungen. Gehaltsansprüche beziehungsweise Lohnansprüche. Urlaub und Urlaubsgeld. Erteilung von Arbeitszeugnissen und Berichtigung von Arbeitszeugnissen. Wettbewerbsverbote (Schadensersatz oder. 7 Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist in der Zivilprozessordnung und dem Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Im Urteilsverfahren ist zunächst dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. 8 (3) In Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Europäische Gesellschaft ihren Sitz hat; vor ihrer Eintragung ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Europäische Gesellschaft ihren Sitz haben soll. 9 Die Arbeitsgerichte werden angerufen, wenn es Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt. Die Richter überprüfen etwa, ob eine Kündigung rechtens war und ob bei der Gründung des. örtliche zuständigkeit arbeitsgericht lohnklage 10 Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich für Streitigkeiten zuständig, die unter eine der im Arbeitsgerichtsgesetz genannten Angelegenheiten fallen. 11