Internetpranger gastronomie

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt. 1 V. ist der Unternehmer- und Wirtschaftsverband der gesamten Hotellerie und Gastronomie in Bayern. Lebensmittelkontrollen – Internetpranger. 2 Ergo: es ist eindeutig ein Internet-Pranger, der Betroffenen viel Ärger bereiten wird. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie. 3 Für den damaligen Stadtrat Jens-Holger Kirchner (63, Grüne) war es ein Gebot der Transparenz, für betroffene Wirte ein Internet-Pranger. 4 Berlins Gastronomen fürchten den Internet-Pranger. Mit dem „Saubere-Küchen-Gesetz“ will der Berliner Senat eine Farbskala einführen, die auch zeigen soll, wie sauber eine Restaurantküche. 5 Internetpranger und Hygieneampel – Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ab April im Internet für jeden einsehbar - Hygieneschulung. Ab April werden die Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen in der Lebensmittelbranche wieder im Internet veröffentlicht und für jeden Kunden / Gast sowie auch für die Presse einzusehen sein. 6 Lebensmittelkontrollen – Internetpranger. Am 1. September ist der § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Durch die damalige Neuregelung wurden die Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. 7 Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. 8 | Gastronomie Augustiner-Wirt hält veröffentlichte Hygieneberichte für Internet-Pranger Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Bürger bei den zuständigen Behörden Hygiene-Berichte von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht. 9 Für die freie Wirtschaft ist eine Publikation von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine Art Internetpranger, da nach Lutz Bertling „erhebliche finanzielle Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung“ möglich seien. landratsamt lebensmittelkontrolle 10