Pflichtteilsansprüche stiefkinder Von der Erbfolge sind Stiefkinder insoweit ausgeschlossen, als dass es kein gesetzliches Erbrecht für sie gibt. 1 Demzufolge können Stiefkinder noch nicht einmal den Pflichtteil des Nachlasses in Anspruch nehmen, den leibliche Kinder beanspruchen können. 2 Stiefkinder bekommen keinen Pflichtteil. Vor dem Gesetz sind sie wie fremde Dritte. Sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch und damit auch. 3 Stiefkinder können keinen Pflichtteil beanspruchen. Im Alltag vieler Patchwork-Familien interessiert die leibliche Verwandtschaft kaum. 4 Stiefkinder haben keinen Anspruch. Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine Kinder des Erblassers mehr leben oder ihnen die Ansprüche aus besonderen Gründen aberkannt wurden. Wenn der Erblasser keine Kinder und keinen Ehepartner hat, sind auch die Eltern des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt. 5 Stiefkinder hingegen profitieren von dieser erbrechtlichen Sonderstellung nicht und können somit auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil beträgt laut § Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte dessen, was dem Pflichtteilsberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge zustehen würde. 6 Den Pflichtteilsanspruch können ausschließlich Pflichtteilsberechtigte einfordern. Dazu gehören gemäß §§ , BGB folgende Personen: Ehegatte des Erblassers Eingetragener Lebenspartner des Erblassers Eltern des Erblassers, sofern dieser kinderlos stirbt Kinder des Erblassers (leibliche und adoptierte). 7 Wie ist der Pflichtteilsanspruch für Stiefkinder im Erbfall geregelt? März Nur die engsten Familienangehörigen sind pflichtteilsberechtigt. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass diesem Personenkreis eine Mindestbeteiligung am Vermögen des verstorbenen Verwandten zusteht. Die Regelungen folgen zunächst einmal dem Stammesrecht. 8 Das gilt für leibliche Kinder ebenso wie für Adoptivkinder und selbstverständlich auch für nichteheliche Kinder. Ohne Erb- und Pflichtteilsrecht sind dagegen Stiefkinder und Schwiegerkinder. 9 Das Pflichtteilsrecht. Jeder Mensch kann in seinem Testament bestimmen, welche Personen er zu Erben einsetzen will. In seiner Entscheidung ist er weitgehend frei, er kann einzelne Kinder zu Erben einsetzen und andere ausschließen, er kann fremde Personen oder auch Institutionen und Vereine zu Erben einsetzen (Prinzip der Testierfreiheit). erben stiefkinder ohne testament 10 was sind stiefkinder 12