Rvg strafsachen pflichtverteidiger

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 40 € und €, bei der Pflichtverteidigung beträgt Ihr Honorar. 1 Auch die Vergütung des Pflichtverteidigers bestimmt sich nach dem RVG-VV. Es gilt daher grundsätzlich das In der Strafsache gegen _____ wegen _____. 2 Wahlanwalt, Pflichtverteidiger. Vorbereitendes Verfahren. Grundgebühr Nr. VV RVG, ,00 EUR, ,00 EUR. Verfahrensgebühr Nr. VV RVG, ,00 EUR. 3 ,00/,00 € bei Verurteilungen bis 6 Monaten / Tagessätzen · ,00/,00 € bei Verurteilungen bis. 4 Gemäß § 55 Abs. 1 RVG erfolgt die Festsetzung der Vergütung und Auslagen durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges. Dies gilt auch dann, wenn der Pflichtverteidiger vom Berufungs- oder Revisionsgericht bestellt worden ist. 5 Pflichtverteidiger. Gebührentatbestand. Altes Recht. Neues Recht. Grundgebühr, Nr. VV RVG. ,00 EUR. ,00 EUR. Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren, Nr. VV RVG. ,00 EUR. ,00 EUR. Verfahrensgebühr gerichtliches Verfahren, Nr. VV RVG. ,00 EUR. ,00 EUR. Terminsgebühr Strafkammer, Nr. VV RVG. ,00 EUR. 6 Das RVG unterteilt die Verfahren, in denen Gebühren in der Strafvoll­streckung entstehen können, allerdings in zwei Gruppen. In Nrn. ff. VV RVG sind die besonders bedeutsamen Verfahren geregelt, in Nrn. ff. RVG die sonstigen Verfahren. 7 Strafsachen Abschnitt 1: Gebühren des Verteidigers Unterabschnitt 1: Allgemeine Gebühren Unterabschnitt 2: Vorbereitendes Verfahren Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren Erster Rechtszug Berufung Revision Unterabschnitt 4: Wiederaufnahmeverfahren Unterabschnitt 5: Zusätzliche Gebühren Abschnitt 2. 8 Pflichtverteidiger: Vorbereitendes Verfahren: Grundgeb. Nr. VV RVG: ,00 EUR: ,00 EUR: Verfahrensgeb. Nr. VV RVG: ,00 EUR: ,00 EUR: Terminsgeb. Nr. Ziff. 2 VV RVG) ,00 EUR: ,00 EUR: Gerichtliches Verfahren: Verfahrensgeb. Nr. VV RVG (Gebühr Nr. VV RVG mit Zuschlag) ,75 EUR: ,00 EUR: Terminsgeb. 9 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhalten Sie als Verteidiger eine Terminsgebühr, diese beträgt für Verfahren vor dem Amtsgericht 70 € bis €. Die Terminsgebühr für landgerichtliche Verhandlungen liegt bei 80 € bis € (Nr. VV RVG). pflichtverteidigung abrechnen muster 10