Was bedeutet erstattungsanspruch vom jobcenter Nach § SGB X entsteht ein. 1 Ein Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn durch die vorläufige Leistung eine entsprechende Verpflichtung des eigentlich zuständigen Sozialleistungsträgers. 2 Sofern der zuständige Leistungsträger schon an den Antragsteller gezahlt hat, ist ein Erstattungsanspruch nach §§ ff SGB X ausgeschlossen. 3 Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, soweit der nachrangige Leis- tungsträger seine Leistungen auch bei Leistung des vorrangig verpflichteten. 4 1 Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt, so steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch. 5 Ein Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn durch die vorläufige Leistung eine entsprechende Verpflichtung des eigentlich zuständigen Sozialleistungsträgers erfüllt wird. Das bedeutet, dass beide Leistungen gleichartig, aber nicht identisch sein müssen. 6 Erstattungsanspruch des erstattungsberechtigten Trägers in der an-gemeldeten Höhe zu erfüllen, sofern der Anspruch des Leistungs-empfängers im deckungsgleichen Zeitraum nicht überschritten wird. Zu Umfang und Begrenzung des Erstattungsanspruchs siehe Pkt. Die BA prüft bezifferte Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger. 7 Ein Erstattungsanspruch nach §§ ff SGB X geht aufgrund § SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger. 8 Rechtsprechung zu § 40a SGB II. (Arbeitslosengeldanspruch - Auszahlungsanspruch - Erstattungsanspruch des § Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren 1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen. 9 Ein Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn durch die vorläufige Leistung eine entsprechende Verpflichtung des eigentlich zuständigen Sozialleistungsträgers erfüllt wird. Das bedeutet, dass beide Leistungen gleichartig, aber nicht identisch sein müssen. Erstattungsansprüche nach § SGB X kommen z. B. in Betracht, wenn Unklarheit. erstattungsanspruch jobcenter alg 1 10 erstattungsanspruch jobcenter kindergeld 12