Kündigung wohnung vor mietbeginn

Das heißt: Grundsätzlich können Sie bereits vor Schlüsselübergabe oder offiziellem Einzug das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten beenden. 1 Im Gegensatz zum Rücktrittsrecht kann der Mieter grundsätzlich den Mietvertrag auch bereits vor Mietbeginn kündigen. Dies jedoch nur, sofern vertraglich. 2 Auch wenn Ihr Kündigungsschreiben im Laufe des Oktobers beim Vermieter eintrifft, könnnen Sie das Mietverhältnis frühestens auf Ende Februar auflösen. Denn die. 3 Da es in der Regel keine Möglichkeit gibt, vor Mietbeginn vom Vertrag abzurücken, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das heißt. 4 Auch wenn der Fristbeginn vor Mietbeginn möglich ist, richtet sich der Beginn der Kündigungsfrist nach c Abs.1 BGB. Danach kann die dreimonatige (um drei Werktage verkürzte) Kündigungsfrist nämlich nur dann mit dem Monat beginnen, in dem die Kündigung zugegangen ist, wenn der Zugang spätestens am dritten Werktag des Monats erfolgt ist. 5 Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart, ist jederzeit vor Mietbeginn die Kündigung des Vertrags möglich. Auch der Aufhebungsvertrag ist vor dem Beginn des Vertrags möglich. Zusätzlich gibt es für Mieter die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, wenn sie hinsichtlich der Vertragsunterzeichnung überrumpelt wurden. 6 Ist nichts Dergleichen geregelt, beginnt die Kündigungsfrist üblicherweise mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Aber Achtung: Auch hier sind die Regelungen aus c BGB zu beachten. Denn die Kündigung muss spätestens zum dritten Werktag eingehen, damit diese zum übernächsten Monat gültig ist. 7 Das Mietverhältnis soll aber erst am beginnen, dann beginnt die Kündigungsfrist des § c AbsS.1 BGB frühestens ab dem zu laufen und das Mietverhältnis kann frühestens zum beendet werden. 8 Ist die „Kündigung“ vor Mietbeginn möglich? Im Gegensatz zum Rücktrittsrecht kann der Mieter grundsätzlich den Mietvertrag auch bereits vor Mietbeginn kündigen. Dies jedoch nur, sofern vertraglich diese Kündigung nicht ausgeschlossen worden ist. 9 Ja, Mieter:innen können ihren Mietvertrag auch schon vor Mietbeginn kündigen. Das heißt: Grundsätzlich können Sie bereits vor Schlüsselübergabe oder offiziellem Einzug das Miet­verhältnis mit einer Frist von drei Monaten beenden. Vorsicht: In einigen Mietverträgen wird die Kündigung vor Mietbeginn aus­ge­schlossen. mietvertrag unterschrieben und doch nicht einziehen 10 kündigung vor mietbeginn durch mieter 12