Was gehört zum gemeinschaftseigentum

Geschossdecken. 1 Treppenhaus & Flur. 2 Alles, was nicht zum Sondereigentum oder Teileigentum gehört, ist Gemeinschaftseigentum. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören Eingangsbereiche. 3 Welche Bereiche zählen zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum? ; Einbauküche. Jegliche Räume im Wohnbereich ; Geschossdecken und -böden. 4 Wohnungseingangstüren: Außenseite der Tür ist Gemeinschaftseigentum, die Innenseite ist Sondereigentum. Gärten und Terrassen: Sie können sowohl zum Gemeinschaftseigentum als auch zum Sondereigentum gehören. Wenn sie zum Gemeinschaftseigentum zählen, können sie über Sondernutzungsrechte einem Sondereigentum zugeordnet werden. 5 Grundsätzlich sind alle Gebäudebestandteile Gemeinschaftseigentum, solange diese nicht zum Sondereigentum einer Miteigentümer:in gehören. Gemeinschaftlich genutzte Anlagen. Einrichtungen, die von den Eigentümer:innen gemeinschaftlich genutzt werden können, sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. 6 Die Teilungserklärung regelt auch ganz genau, was im Einzelnen zum Sondereigentum beziehungsweise Teileigentum gehört und was als Gemeinschaftseigentum definiert wurde. Wichtig zu wissen ist, dass Teilungserklärungen, die nicht den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechen, rechtlich unwirksam sind. 7 Was alles zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört „Es gibt aber auch Bauteile, die laut Gesetz niemals zu Sondereigentum werden dürfen, sondern immer Gemeinschaftseigentum bleiben müssen“, erläutert Wagner das geltende Recht. 8 Die Tapeten und Böden gehören Ihnen als Wohnungsbesitzer und zählen nicht zum Gemeinschaftseigentum. Es gibt ein Dokument, das verbindlich ist und genau definiert, was das Sondereigentum ist: Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Alles, was gemäß Teilungserklärung nicht zum Sondereigentum gehört, ist automatisch Gemeinschaftseigentum. 9 Zwingendes Gemeinschaftseigentum: Was gehört dazu? Zum zwingenden Gemeinschaftseigentum gehören: Alle Bauteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind, und die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG). Dazu gehören: Grundstück. gemeinschaftseigentum grundsteuer 10