Lebensversicherung versicherte person bezugsberechtigt Die Versicherte Person ist jene, auf deren Leben der Vertrag geschlossen worden ist. Verstirbt diese, ist die Versicherungsleistung fällig. 1 › rechtstipps › probleme-mit-dem-bezugsrecht-in-der-leben. 2 Passen Versicherte beim Bezugsrecht der Lebensversicherung nicht auf, droht Ärger. Denn ist der Bezugsberechtigte nicht eindeutig festgelegt. 3 Durch eine sogenannte „Bezugsberechtigung“ (oder auch: Bezugsrecht) kann schon bei Vertragsabschluss eine Person bestimmt werden, die im Todesfall die Leistung. 4 Zum Bezugsrecht in der Lebensversicherung. Das Bedürfnis, nahestehende Menschen wie z.B. den Ehepartner oder Kinder für die Zeit nach dem Tod finanziell abzusichern, besteht bei vielen Menschen. 5 Meistens werden Bezugsrechte vermerkt, wenn ein Versicherungsvertrag festgelegt wird. Indem Versicherte geliebte Menschen zum Begünstigten erklären, können sie diese beim eigenen Tod schützen. Die. 6 Die versicherte Person oder das versicherte Leben ist derjenige, bei dessen Tod die Versicherungsleistung anfällt. Einen Bezugsberechtigten muss es nicht geben. In diesem Fall fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. 7 Bezugsberechtigter: Bezugsberechtigt ist die Person, die im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhält Beispiel: Als Vater können Sie für Ihren Sohn eine Lebensversicherung abschließen und vereinbaren, dass die Geschwister im Todesfall die Versicherungsleistung erhalten. 8 Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Personal- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt, § Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler. 9 Beim Bezugsrecht einer Lebensversicherung kann der Empfänger einer Versicherungsleistung im Versicherungsfall festgelegt werden. Meistens werden Bezugsrechte vermerkt, wenn ein Versicherungsvertrag festgelegt wird. Indem Versicherte geliebte Menschen zum Begünstigten erklären, können sie diese beim eigenen Tod schützen. bezugsberechtigte person ändern 10