Selbstständig während alg 1 Um Arbeitslosengeld während der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten. 1 Sie können während des Bezugs von Arbeitslosengeld I mindestens Euro pro Monat als Selbstständiger dazuverdienen, ohne dass es Ihnen angerechnet wird. 2 Im ersten Schritt der Selbstständigkeit können kleinere Aufträge angenommen werden, ohne dass das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) gekürzt wird – dies. 3 Wer ALG 1 empfängt und sich selbstständig machen möchte, kann den Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Bedingung ist hierbei, dass noch. 4 Im ersten Schritt der Selbstständigkeit können kleinere Aufträge angenommen werden, ohne dass das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) gekürzt wird – dies allerdings nur bei weniger als 15 Arbeitsstunden je Woche und einem maximalen Gewinn in Höhe von Euro je Monat (Nebenverdienst). 5 Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrer Agentur für Arbeit vorab anmelden. Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von Euro im Monat. 6 Das Gewerbe oder die Freiberuflichkeit müssen dafür nicht komplett aufgegeben werden: Selbstständige dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I darf bis zu Euro pro Monat hinzuverdient werden. Einnahmen darüber hinaus werden vom Arbeitslosengeld abgezogen. 7 Sie können während des Bezugs von Arbeitslosengeld I mindestens Euro pro Monat als Selbstständiger dazuverdienen, ohne dass es Ihnen angerechnet wird. Wenn Sie zum Beispiel während der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung im Nebengewerbe durchführen, dann haben Sie einen Freibetrag von Euro monatlich. 8 Sie sind arbeitslos und wollen Ihre Existenzgründung starten? Zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es spezielle Fördermittel und Zuschüsse. Dazu zählen das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss und der AVGS, eine kostenfreie Beratung von ALG 1 und 2-Empfängern. 9 Das tun Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Dabei müssen Sie Ihre Selbstständigkeit nachweisen, etwa durch einen Gewerbeschein. Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung liegen bei 72,24 Euro (Ost) und 76,44 Euro (West) im Monat. kleingewerbe und arbeitslosengeld 2 10