Arbeitgeber kürzt gehalt wegen quarantäne

Nein: Wenn ihr Mitarbeiter nicht erkrankt ist, sondern für ihn eine Quarantäne angeordnet wurde, erfolgt keine Meldung im DEÜV-Meldeverfahren. 1 Muss mein Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzahlen, wenn er mich nicht beschäftigen kann, weil wegen der Corona-Pandemie Aufträge oder Lieferungen ausfallen? 2 Deine Firma zahlt Dein Gehalt weiter, da Du einem Beschäftigungsverbot unterliegst. Arbeitgeber können sich die Zahlungen während der Quarantäne. 3 Sind Mitarbeiter zur Quarantäne verpflichtet und können deshalb nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber ihnen ihren Lohn oder das Gehalt fortzahlen. Diese Pflicht. 4 Laut Infektionsschutzgesetz steht Betroffenen in Quarantäne eigentlich eine Entschädigung zu, das heißt, der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, holt sich das Geld dann aber vom Staat wieder. 5 Deine Firma zahlt Dein Gehalt weiter, da Du einem Beschäftigungsverbot unterliegst. Arbeitgeber können sich die Zahlungen während der Quarantäne wiederum erstatten lassen (§ 56 Abs. 5 IfSG). Dazu müssen sie einen Antrag stellen – und zwar innerhalb von zwei Jahren (§ 56 Abs. 11 IfSG). 6 Nein: Wenn ihr Mitarbeiter nicht erkrankt ist, sondern für ihn eine Quarantäne angeordnet wurde, erfolgt keine Meldung im DEÜV-Meldeverfahren. Sie als Arbeitgeber zahlen sein Gehalt ganz normal weiter - bis zur Dauer von sechs Wochen. Die Erstattung können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. 7 Arbeitgeber verpflichtet, die Entschädigung über den gesamten Entschädigungszeitraum hinweg auszuzahlen, also für maximal 10 bzw. für Alleinerziehende 20 Wochen, § 56 Ab-satz 5 Satz 2 IfSG. Im Fall des Tätigkeitsverbots und der Quarantäne trifft diese Pflicht. 8 Auch wenn die Einnahmen des Arbeitgebers wegen Coronakrise und Lockdown wegbrechen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gehälter in voller Höhe, wie im Arbeitsvertrag vereinbart, zu zahlen!. 9 Gibt es eine einfache Daumenregel, die besagt: Arbeitnehmer in Quarantäne müssen vom Arbeitgeber immer weiterbezahlt werden oder eben nicht? Nein, eine solche Daumenregel gibt es (leider) nicht. 10 12