Bgb kündigungsfrist dienstvertrag 2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends; ; 3. wenn die Vergütung nach. 1 (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines. 2 1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des. 3 (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen. 4 Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § ist, ist die Kündigung zulässig, 1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages; 2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 6 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. 7 (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. 8 Die Kündigungsfrist müsste man dann nach § BGB bestimmen. Ich tippe hier auf Abs. 5 und das Längste, was sich aus § BGB ziehen ließe, wären m.E. 2 Wochen - wenn nicht jederzeit. 9 Sie können durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abbedungen werden. Äußerste Grenze ist dabei § Nr. 9 lit. c BGB: Eine zu Lasten des Verbrauchers längere Kündigungsfrist als 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder verlängerten Laufzeit in AGB darf nicht vorgesehen sein. gesetzliche kündigungsfrist dienstleistungsvertrag 10 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre. 11