Elternzeit urlaub kürzen gesetz

Erholungsurlaub. 1 (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der. 2 (1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der. 3 Anders als beim Mutterschutz darf der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmenden wegen einer Elternzeit gekürzt werden. Das passiert jedoch nicht. 4 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 5 (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen. 6 Urlaub (1) 1 Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2 Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. 7 Die Arbeitnehmerin tritt ihre Elternzeit am an. Der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr wird um jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt, d. h. für die Monate Oktober, November und Dezember, sodass die Arbeitnehmerin im laufenden Kalenderjahr insgesamt nur 9 /12 ihres Jahresurlaubs beanspruchen kann. 8 Wenn du deine Elternzeit am 2. eines Kalendermonats beginnst und der erste Tag des Kalendermonats ist ein arbeitsfreier Tag (z.B. Samstag, Sonntag) oder sogar einen Feiertag (z.B. der 1. Mai, Tag der Arbeit, wie im Beispiel 3), darf der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. 9 Während der Elternzeit haben Beschäftigte grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Urlaub. Allerdings haben Arbeitgeber laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 17 das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden Kalendermonat Elternzeit um 1/12 des jährlichen Urlaubsanspruches zu kürzen. kürzung urlaub elternzeit muster haufe 10 Zum Recht des Arbeitgebers, den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht, zu kürzen (§ 17 BEEG). Siehe dazu LAG Rheinland-Pfalz, – 7 Sa / 11