Teilnahme betriebsratssitzung im urlaub Ab und zu kommt es vor, dass Betriebsräte trotz Urlaub an der Sitzung teilnehmen möchten, z.B. wenn ihnen ein Thema besonders am Herzen liegt. Und das geht!. 1 Ein Betriebsratsmitglied, das an einem Urlaubstag an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubstags. 2 Will man trotz Urlaub/Krankheit an einer BR-Sitzung teilnehmen, muß man den Teilnahmewunsch nur rechtzeitig dem BRV mitteilen (bzw. es. 3 › Videos & Podcast › Arbeitszeit. 4 Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (BAG v. – 2 AZR /83). Tatsächliche Verhinderungsgründe sind in der Regel Abwesenheiten vom Arbeitsort auf Grund einer Dienstreise oder der Teilnahme an einer Schulungs. 5 Urlaub ist grundsätzlich ein Verhinderungsgrund, selbst dann, wenn der Betriebsrat zu Hause ist und an der Sitzung ohne Probleme teilnehmen könnte. Ausnahme: Der Betriebsrat hat ausdrücklich erklärt, dass er während seines Urlaubs an der Betriebsratssitzung teilnehmen möchte. Dann muss er geladen werden. 6 Urlaub ist Urlaub. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der BR greift auf Ersazmitglieder (dafür sind sie schließlich da)zurück oder wenn die Teilnahme des einen oder anderen BR- Mitgliedes für die anstehende BR-Sitzung unabdingbar ist, soll die BR-Sitzungauf einen Zeitpunkt verlegt werden, andem dieses bestimmte BR-Mitglied auch im Dienst. 7 Das geschieht gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG nämlich nur, wenn man die Betriebsratsarbeit aus betriebsbedingten und nicht aus betriebsratsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit, sprich also auch im Urlaub, erledigt. Im Zweifel schaut es hier mit einem Ausgleichsanspruch daher eher schlecht aus. Weitere Videos zum Thema. 8 Denn der Betriebsratsvorsitzende ist für die Einberufung von Betriebsratssitzungen zuständig. In der Regel sollte mindestens ein Mal pro Woche eine Betriebsratssitzung stattfinden. Zu empfehlen ist die Einrichtung regelmäßiger Sitzungen (z.B. wöchentlich, immer mittwochs um Uhr). 2. Kann der Arbeitgeber Betriebsratssitzungen verbieten?. 9 Das bloße Arbeiten im Home-Office stellt keinen Hinderungsgrund für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung dar. Über die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung per Video- und Telefonkonferenz (§ BetrVG) ist durch das Gremium durch Beschluss zu entscheiden. betriebsratssitzung verhinderungsgründe 10 Der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung während des Erholungsurlaubs liegt regelmäßig kein betriebsbedingter Grund im Sinne des § 37 Abs. 11 § 25 abs. 1 betrvg 12