Zustellung durch gerichtsvollzieher per post Zustellung durch den Gerichtsvollzieher über die Post . 1 › Tipps / Urteile › 2 Anleitung für die persönliche Zustellung mit Gerichtsvollzieher. Wie beauftragen, wie vorgehen? Gilt als die sicherste Zustellung für Schreiben. 3 Ist nicht ausdrücklich die persönliche Zustellung beauftragt, dann stellt der Gerichtsvollzieher das Schreiben über einen Zustelldienst (Post, PIN, usw.) zu. 4 Bei der Zustellung per Post wird der konkrete Inhalt des Schreibens zwar durch den Gerichtsvollzieher mittels einer beurkundeten Kopie bestätigt. Die eigentliche Zustellung macht dann aber die Post. 5 Zustellungen an die Naturalpartei erfolgen nach wie vor per Einschreiben mit Rückschein gemäß § ZPO. 5. Zustellungen im Parteibetrieb nach § ZPO. Die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb erfolgt nach § ZPO durch den Gerichtsvollzieher, in Papierform oder elektronisch. 6 Entsprechend der Regelung in § Abs. 1 bestimmt § a Abs. 1 ZPO zunächst, dass das zuzustellende Schriftstück dem Gerichtsvollzieher elektronisch oder als Schriftstück übermittelt werden kann und der Gerichtsvollzieher dies bei Papierdokumenten in ein elektronisches Dokument überträgt. Wichtig ist die neue Regelung in Absatz 2. 7 Zustellung durch Gerichtsvollzieher 1 Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen unbeschadet der Zustellung im Ausland (§ ) durch den Gerichtsvollzieher. 2 Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch Vermittlung durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. 8 Wichtig ist die neue Regelung in Absatz 2: Denn bei der elektronischen Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist – anders als bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § ZPO – nicht das vom Zustellungsempfänger erteilte eEB maßgeblich, sondern wie in § Abs. 4 ZPO für nicht „zuverlässige Empfänger“ die automatische. 9 1. 2. als elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg. 2 Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 beglaubigt der Gerichtsvollzieher die Abschriften; er kann fehlende Abschriften selbst herstellen. 3 Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 fertigt der Gerichtsvollzieher die erforderlichen Abschriften als Ausdrucke selbst und beglaubigt diese. (2. zustellung durch gerichtsvollzieher per bea 10