Förderung barrierefreies wohnen bayern Die Förderung des Bundeslandes Bayern sieht einen Zuschuss bis zu € für barrierefreies Bauen vor. 1 Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch. 2 Der teilweise barrierefreie Umbau der Wohnung kann für Menschen mit Behinderung auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Es. 3 Dabei kann mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu Euro pro Pflegebedürftigem für eine Wohneinheit gerechnet werden. Sollten. 4 Förderung von barrierefreiem Wohnen. Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu Euro. 5 Wohnen. Wohnberechtigung und Recht; Wohngeld; Förderung. Mietwohnungen; Mietwohnungen von Kommunen; Wohneigentum; Modernisierungen; Barrierefreies Wohnen; Wohnraum für Studierende; Wohnraum für Ältere; Wohnraum für Menschen mit Behinderung; Planung; Experimenteller Wohnungsbau; Staatliche Wohnungsbaugesellschaften. BayernHeim GmbH; SW. 6 Hält man sich nicht daran, kann die Förderung oder Zuschuss versagt werden. Auch die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält Vorschriften, die für die Barrierefreiheit relevant sind. In § 48 BayBO werden dafür Anforderungen an Wohnraum und öffentliche bauliche Anlagen definiert. 7 Die Liste der aktuellen Förderungen können Sie unter Förderung einsehen. Der Landkreis Tirschenreuth kann in Kooperation mit der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer zusätzlich Termine in der Musterwohnung im Rosenweg 10, Tirschenreuth anbieten. 8 Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. 9 BARRIEREFREIES BAUEN ART. 2 ABS. 10, ART. 48 Merkblatt 8 – BayBO MBayBO-Barrierefreies-Bauen Seite 2 von 13 unabhängig vom Genehmigungsverfahren – bei Errichtung und Än-derung baulicher Anlagen sowie bei Nutzungsänderungen. DIN und -2 – Technische Baubestimmung. barrierefrei wohnung mieten 10